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Jugendschutz

Wichtige Informationen zum Jugendschutz

Ab dem 01.04.2016 gilt ein neues Jugendschutzgesetz. Die Abgabe von allen E-Zigaretten-Produkten mit oder ohne Nikotin an Personen unter 18 Jahren ist nicht mehr erlaubt.

Um dem Gesetz zu entsprechen haben wir Prozesse eingeführt, die sicherstellen, dass Minderjährige weder eine Bestellung aufgeben können, noch eine Sendung ausgehändigt bekommen.

In der Praxis bedeutet dies, dass bei einer Online-Bestellung und bei der Auslieferung, jeweils eine Prüfung durchgeführt wird.

Bei der Online-Bestellung erfolgt eine Altersverifikation

Jeder Kunde muss einmalig während der Bestellung verifiziert werden. Hierfür werden die folgenden Kundendaten: Name, Anschrift, Geburtsdatum mit der Datenbank der SCHUFA abgeglichen. Es findet dabei keine Bonitätsprüfung statt. Der Abgleich wirkt sich nicht auf das Scoring aus und die SCHUFA erhält außer der o.g. Daten keine weiteren Informationen. Der Kunde muss bei der Bestellung oder Anmeldung ausdrücklich der Identitätsprüfung durch die SCHUFA zustimmen. Stammkunden, die bisher nicht verifiziert worden sind, werden bei der nächsten Bestellung verifiziert.

Screenshot der Einwilligung und der Altersüberprüfung:

Screenshot_Altersverifizierung

Bei der Auslieferung durch DHL erfolgt eine Alterssichtprüfung

Die Aushändigung der Sendung durch den Zusteller der DHL erfolgt nur noch an Personen, die "auf Sicht" eindeutig nicht mehr minderjährig sind oder ihr Alter durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachweisen können. Annahmeberechtigt sind neben dem Empfänger auch andere volljährige Personen im gleichen Haushalt. Sendungen werden nicht an den Nachbarn, einen vereinbarten Ablageort, den Paketkasten oder die Packstation zugestellt. Eine Zustellung an den Arbeitsplatz als Lieferanschrift ist aber weiterhin möglich.